AGB
von Madly in Love Wedding, www.madlyinlove-wedding.com. Inhaberin Nicole Hein wird im Folgenden als „Fotografin“ bzw. „Videografin“ bezeichnet.
1. Buchung und Reservierungspauschale
Nach der schriftlichen Vertragsunterzeichnung durch beide Vertragsparteien ist die Buchung verbindlich. Mit der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Hochzeitstermin für die Auftraggeber reserviert und für weitere Anfragen blockiert. Eine Reservierungspauschale in der im Vertrag vereinbarten Höhe wird innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig.
Die Reservierungspauschale wird auf die vereinbarte Gesamtvergütung angerechnet und dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des Hochzeitstermins sowie der damit verbundenen Vorbereitungs- und Planungsleistungen.
Wird die vereinbarte Reservierungspauschale nicht fristgerecht bezahlt, kann die Fotografin/Videografin nach vorheriger angemessener Zahlungsaufforderung vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben.
2. Rücktritt, Stornierung und besondere Umstände
Die Fotografin/Videografin behält sich vor, ein Angebot vor der Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen.
Nach Vertragsabschluss ist die Fotografin/Videografin grundsätzlich an die vereinbarte Buchung gebunden.
Der Auftraggeber hat das Recht, vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeits- bzw. Eventtermin vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Sofern im Vertrag keine abweichende individuelle Regelung getroffen wurde, gelten folgende Stornierungskosten:
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Bei einer Stornierung bis einschließlich sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Stornierungskosten fällig.
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Bei einer Stornierung weniger als sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 60 % der vereinbarten Gesamtvergütung als Stornierungskosten fällig.
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Die bereits gezahlte Reservierungspauschale wird auf die jeweiligen Stornierungskosten angerechnet.
Der Abschluss einer Hochzeits- bzw. Veranstaltungsausfallversicherung wird empfohlen, die insbesondere Kosten bei Ausfall, Abbruch oder Änderungen der Hochzeit abdecken kann.
Verhinderung der Fotografin/Videografin
Ist es der Fotografin/Videografin aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, nicht möglich, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, wird sie die Auftraggeber unverzüglich informieren und sich bemühen, eine gleichwertige Ersatzfotografin bzw. einen gleichwertigen Ersatzvideografen zu organisieren.
Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Ersatzperson besteht nicht.
Kann kein zumutbarer Ersatz gefunden werden und kann die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsregelungen dieser AGB.
3. Bild- und Videorechte / Nutzungsrechte
Die Fotografin/Videografin bleibt Urheberin der von ihr angefertigten Fotografien und Filmaufnahmen.
Die Auftraggeber erhalten an den vollständig bezahlten, fertiggestellten Fotografien und Videos ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur privaten Nutzung.
Dieses umfasst insbesondere die private Vervielfältigung und Veröffentlichung, beispielsweise das Ausdrucken von Fotografien sowie das Teilen der Fotografien und des Hochzeitsfilms im privaten Umfeld und in privaten sozialen Netzwerken.
Eine kommerzielle Nutzung der Fotografien oder Videos, insbesondere für Werbung, geschäftliche Internetseiten, Produkte, Veröffentlichungen gegen Entgelt oder sonstige gewerbliche Zwecke, ist nicht Bestandteil des vereinbarten Nutzungsrechts und bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin/Videografin.
Teilen die Auftraggeber Bild- oder Videomaterial im Internet (z. B. Website, Instagram, Facebook usw.), ist die Urheberschaft der Fotografin/Videografin durch einen eindeutigen Hinweis kenntlich zu machen, soweit dies technisch und zumutbar möglich ist.
Beispielsweise: „Foto/Video: Madly in Love Wedding“ oder durch eine Verlinkung auf die entsprechende Website bzw. den entsprechenden Social-Media-Auftritt.
Eine kommerzielle Weitergabe oder der Verkauf der Fotografien oder Videos ist nicht gestattet.
Die Fotografien und Videos dürfen nicht in einer Weise bearbeitet, verfremdet oder mit Filtern versehen werden, die den ursprünglichen Charakter der Arbeit wesentlich verändert. Übliche geringfügige Anpassungen für die private Nutzung bleiben hiervon unberührt.
Die Teilnahme an Foto- oder Videowettbewerben sowie die Veröffentlichung im Rahmen von Wettbewerben bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin/Videografin.
RAW-Dateien, unbearbeitete Fotoaufnahmen sowie unbearbeitetes Videomaterial werden grundsätzlich nicht herausgegeben, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
4. Veröffentlichung zu Eigenwerbezwecken
Die Fotografin/Videografin ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien und Videoaufnahmen zu eigenen Portfolio- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Printmedien, Newslettern, Blogs, auf Hochzeitsmessen sowie in sonstigen eigenen Werbemitteln.
Die Veröffentlichung von Fotografien und Videoaufnahmen, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt auf Grundlage der hierfür erforderlichen Einwilligungen bzw. der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung ist der Fotografin/Videografin in Textform mitzuteilen.
Der Widerspruch gilt für zukünftige Veröffentlichungen. Bereits veröffentlichte Inhalte werden, soweit sie von der Fotografin/Videografin kontrolliert werden, nach Eingang des Widerspruchs innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Die Auftraggeber werden gebeten, die Fotografin/Videografin vor dem Hochzeitstag darüber zu informieren, wenn bestimmte Personen oder Personengruppen nicht zu Werbezwecken veröffentlicht werden sollen.
Die gesetzlichen Rechte der abgebildeten Personen bleiben unberührt.
5. Weitere Fotografen und Videografen
Werden für das Event bzw. die Hochzeit weitere Foto- oder Videografen beauftragt, kann die Fotografin/Videografin für dadurch verursachte Beeinträchtigungen ihrer Arbeit nicht verantwortlich gemacht werden.
Dies gilt insbesondere für überbelichtete oder anderweitig beeinträchtigte Aufnahmen durch Blitzsysteme oder Lichtanlagen anderer Kameras sowie für Aufnahmen, die aufgrund der Positionierung oder des Verhaltens anderer Foto- oder Videografen nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden können.
Dies gilt entsprechend für Audioaufnahmen, die durch Geräusche, Funkauslöser, Kameras oder sonstige technische Geräte anderer Dienstleister beeinträchtigt werden.
Die Auftraggeber verpflichten sich, der Fotografin/Videografin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
Die Auftraggeber werden gebeten, weitere Foto- und Videodienstleister über die vereinbarten Abläufe und den Einsatz der Fotografin/Videografin zu informieren und auf eine möglichst störungsfreie Zusammenarbeit hinzuwirken.
6. Haftung
Die Fotografin/Videografin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Ist es der Fotografin/Videografin aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, Verlust oder Defekt der Ausrüstung oder unvorhersehbaren technischen Störungen, nicht möglich, den Auftrag auszuführen, wird sie sich im Rahmen des Zumutbaren um eine Ersatzlösung bemühen.
Für den Verlust von Aufnahmen aufgrund eines nicht von der Fotografin/Videografin zu vertretenden Ereignisses besteht keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
Die Fotografin/Videografin ist berechtigt, zur Absicherung der Aufnahmen während der Veranstaltung mehrere Speichermedien bzw. Sicherungskopien zu verwenden. Eine absolute Garantie gegen Datenverlust kann jedoch nicht übernommen werden.
7. Nachbesserung und Änderungen von Fotos und Videos
Hochzeitsfilme und Fotografien unterliegen dem individuellen künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin/Videografin.
Hierzu gehören insbesondere Bildauswahl, Farbgebung, Kontrast, Helligkeit, Bildausschnitt, Retusche, Schnitt, Musik, Ton, Übergänge, Geschwindigkeit, Gestaltung und Dramaturgie des Films.
Ein Anspruch auf die Herausgabe sämtlicher während der Hochzeit entstandener Fotografien, Videoaufnahmen, Rohdaten oder einzelner nicht verwendeter Sequenzen besteht nicht.
Bei der Bearbeitung wird versucht, individuelle Kundenwünsche im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs so gut wie möglich zu berücksichtigen.
Nachträgliche Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können abhängig vom erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand zusätzlich berechnet werden.
Tatsächliche technische oder inhaltliche Fehler, die auf eine fehlerhafte Leistung der Fotografin/Videografin zurückzuführen sind, werden im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte nachgebessert, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Hierzu zählen beispielsweise fehlerhafte Namensschreibweisen, die trotz vorheriger korrekter Übermittlung durch die Auftraggeber falsch übernommen wurden, ein unbeabsichtigter Abbruch des Films oder fehlender bzw. technisch fehlerhafter Ton, soweit die Fotografin/Videografin dies zu vertreten hat.
Kein Mangel liegt vor, wenn eine Aufnahme aufgrund von Umständen nicht verwendet werden kann, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin/Videografin liegen, beispielsweise durch störende Personen, unvorhersehbare Geräusche, äußere Einflüsse oder fehlende Mitwirkung der Auftraggeber.
8. Einsatz von Bildbearbeitungs- und KI-gestützten Werkzeugen
Die Fotografin/Videografin ist berechtigt, für die Auswahl, Bearbeitung, Optimierung und Retusche von Fotografien und Videoaufnahmen digitale Bild- und Videobearbeitungsprogramme sowie KI-gestützte Funktionen und Werkzeuge einzusetzen.
Dies kann insbesondere Funktionen von Adobe Lightroom, Adobe Photoshop, Adobe Premiere Pro oder vergleichbaren Programmen und Diensten umfassen.
Der Einsatz solcher Werkzeuge kann Bestandteil des normalen Bearbeitungsprozesses sein und begründet keinen Anspruch auf eine ausschließlich manuelle Bearbeitung.
Die Fotografin/Videografin entscheidet eigenständig über Art und Umfang des Einsatzes entsprechender Werkzeuge und orientiert sich dabei an ihrem künstlerischen Stil und dem vereinbarten Leistungsumfang.
9. Bereitstellung und Lieferung
Die fertigen Fotografien und Videos werden grundsätzlich digital zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung kann über eine von der Fotografin/Videografin ausgewählte Online-Galerie bzw. einen Online-Dienst erfolgen.
Die Auftraggeber erhalten hierzu einen persönlichen Zugangs- bzw. Downloadlink.
Die Auftraggeber sind selbst dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien nach Erhalt herunterzuladen und dauerhaft zu sichern.
Die Fotografin/Videografin ist nicht verpflichtet, die fertigen Fotografien und Videos dauerhaft online verfügbar zu halten. Nach Ablauf der jeweils mitgeteilten Bereitstellungsdauer kann die Online-Galerie bzw. der Downloadlink deaktiviert werden.
Eine erneute Bereitstellung nach Ablauf der Bereitstellungsdauer kann nicht garantiert werden und kann, sofern die Dateien noch vorhanden sind, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
10. Aufbewahrung der Dateien
Die Fotografin/Videografin ist nicht verpflichtet, die Bild- und Videodateien dauerhaft zu archivieren.
Die Fotografin/Videografin bemüht sich, die fertigen Dateien für einen angemessenen Zeitraum nach der Lieferung aufzubewahren. Ein Anspruch auf eine dauerhafte Archivierung oder eine erneute Herausgabe nach Ablauf dieses Zeitraums besteht nicht.
Die Auftraggeber werden ausdrücklich empfohlen, nach Erhalt der Dateien mehrere eigene Sicherungskopien anzulegen.
11. Fahrtkosten
Die Anreise erfolgt aus 63853 Mömlingen.
Bis zu 50 Kilometer einfache Fahrtstrecke sind die Fahrtkosten im Angebotspreis inklusive und werden nicht zusätzlich berechnet.
Für darüber hinausgehende Fahrtstrecken können Fahrtkosten nach der jeweils vereinbarten bzw. aktuellen Preisliste berechnet werden. Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot oder Vertrag getroffene Vereinbarung.
Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Übernachtungen, Parkgebühren, Maut oder sonstige erforderliche Reisekosten, werden nur berechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
12. Drohneneinsatz
Ein im Angebot enthaltener Drohneneinsatz kann aufgrund behördlicher Auflagen, gesetzlicher Bestimmungen, örtlicher Gegebenheiten, Sicherheitsvorgaben oder ungeeigneter Wetterbedingungen nicht garantiert werden.
Die Entscheidung, ob ein Drohneneinsatz sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden kann, trifft die Fotografin/Videografin.
Kann der Drohneneinsatz aus den vorgenannten Gründen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung in gleicher Form, sofern der Drohneneinsatz lediglich als Zusatz bzw. Bestandteil des Gesamtpakets vereinbart wurde.
13. Mitwirkungspflichten der Auftraggeber
Die Auftraggeber verpflichten sich, alle für die Planung und Durchführung der Hochzeit relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere Zeitplan, Veranstaltungsorte, Ansprechpartner, besondere Programmpunkte, gewünschte Gruppenaufnahmen, wichtige Personen sowie sonstige für die fotografische bzw. videografische Begleitung relevante Informationen.
Änderungen des Zeitplans oder des Veranstaltungsortes sind der Fotografin/Videografin möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen der vereinbarten Leistung, die durch verspätete oder fehlende Informationen bzw. fehlende Mitwirkung der Auftraggeber entstehen, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Verlängerung der gebuchten Begleitzeit oder eine Minderung der Vergütung.
14. Wetter, äußere Einflüsse und Ablauf der Hochzeit
Die Fotografin/Videografin hat keinen Einfluss auf den tatsächlichen Ablauf der Hochzeit, die Wetterbedingungen, Lichtverhältnisse, örtlichen Gegebenheiten, das Verhalten von Gästen oder sonstige äußere Umstände.
Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass sich diese Faktoren auf die Möglichkeiten der fotografischen und videografischen Umsetzung auswirken können.
Die Fotografin/Videografin bemüht sich, auch unter veränderten Bedingungen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Ein Anspruch auf bestimmte Motive, Aufnahmen, Lichtverhältnisse oder einen bestimmten Bildlook besteht jedoch nicht, soweit die Abweichung auf äußere, nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
15. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend den im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot festgelegten Zahlungsfristen zu entrichten.
Die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung ist Voraussetzung für die Herausgabe bzw. Freischaltung der finalen Fotografien und Videos, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
16. Zustimmung zu den AGB
Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigen die Auftraggeber, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen haben und ihnen die Möglichkeit eingeräumt wurde, diese vor Vertragsabschluss einzusehen.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.